25.09.2024
Thema Windkraft in Oppenau
Von Klaus Schmiederer
Stellungnahme der CDU-Fraktion im Gemeinderat
Wir haben uns als CDU-Fraktion in den vergangenen Wochen und Monaten im Rahmen der Regionalplanung sehr intensiv, konstruktiv und offen für alle Argumente und Positionen mit dem Windkraftausbau auf unserer Gemarkung beschäftigt und ich fasse heute für uns das Ergebnis dieses Prozesses als gemeinsames Fraktionsergebnis zusammen.
Einleitend möchten ich festhalten, dass wir das Gesamtverfahren der Regionalplanung, wie es den Kommunen durch bundespolitische Vorgaben aufgezwungen wird, für ein absolutes politisches Fiasko halten.
Die Verwaltung, alle kommunalen Entscheidungsträger und unsere Bevölkerung haben es in den vergangenen Jahren im Schulterschluss sehr eigenständig geschafft auch in Oppenau erhebliche öffentliche und private Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien durchzuführen, wir möchten hier nur beispielhaft unsere hohen kommunalen Neubau- und Erweiterungsinvestitionen in die zentrale regenerative Fernwärmeversorgung und unsere andauernde Photovoltaik-Strategie für öffentliche Gebäude nennen, aber auch unsere ökologische und nachhaltige Holzbauweise beim Kindergarten in Ramsbach und die freiwillige Teilnahme an der interkommunalen Wärmeplanung.
Hier haben wir im Rahmen und unter Berücksichtigung unserer Schwarzwaldlage, Topographie und den strukturellen Gegebenheiten bereits absolut richtige Entscheidungen getroffen.
Den Kommunen und somit auch uns nun beim Thema Windkraft ein pauschales Flächenziel vorzusetzen und damit zu drohen, dass bei Nichterreichung des Ziels eine Superprivilegierung für Windkraft folgen könnte, ist für die Akzeptanz um den gesamten Prozess des Ausbaus Erneuerbarer Energien für alle Beteiligten maximal kontraproduktiv.
Bei dieser politischen Erpressung machen wir nicht mit, dieses klare Signal aus den Kommunen halten wir im Rahmen der Offenlage zum Regionalplan und zum Gesamtverfahren auch im Rahmen des Miteinanders über unterschiedliche Entscheidungsebenen hinweg für geboten.
Die uns von der Verwaltung vorgelegte Beratungs- und Beschlussvorlage nimmt aus unserer Sicht sehr korrekt und detailliert Stellung zu den einzelnen Standorten und fasst weiterführende Standortinformationen und Bedenken sowie topographische Gegebenheiten zu jedem Standortgebiet individuell und sehr tief zusammen. Hierfür möchten wir uns bei der Verwaltung und den Ortschaften und allen Mitwirkenden ganz recht herzlich bedanken.
Diese intensive Arbeit hier vor Ort und das Ergebnis zeigt, wie wichtig es ist, dass die Expertise hier ganz konkret aus den Kommunen, eben aus Oppenau, in den Prozess eingebracht wird.
Es zeigt aber vor allem auch auf, dass ein pauschales Flächenziel der absolute Holzweg in unserer anspruchsvollen Landschaft ist, gerade wenn man sich die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraum- und Verbundfunktion für Tiere und Pflanzen, des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion sowie von Kultur- und Sachgütern und die Möglichkeit einer konfliktmindernden Anordnung und Erschließung von Windkraftanlagen als Ziel setzt.
Wir kommen zum gemeinsamen Ergebnis und haben dies auch in einem Änderungsvorschlag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zusammengefasst, dass die im Regionalplan vorgeschlagenen Vorranggebiete
- Standort W 11 – Eselskopf
- Standort W 13 – Hauskopf
- Standort W 17 – Roßbühl / Zuflucht
- Standort W 18 – Horn
- Standort W 19.1 – Braunberg
- Standort W 19.2 – Braunberg
- Standort W 21 – Hinter-Ibach
aufgrund der übergeordneten Planungsgrundlagen und der standortspezifisch gesammelten Argumente sowie Bedenken insgesamt abzulehnen sind. Dies deckt sich bereits teilweise mit dem Verwaltungsvorschlag, z. B. beim Eselskopf.
Im Bezug auf die Kleinstandorte und die formulierten übergeordneten Ziele im Regionalplan sind wir bei der vorliegenden Argumentationslage für eine ganz klar ablehnende Ausformulierung, da bei den aufgezeigten Bedenken und zu erwartenden erheblichen baulichen Eingriffen Standorte mit einzelnen Windrädern in siedlungsnahen, kaum wirtschaftlichen Mittellagen ganz klar kein Planungsziel sein können.
Eine ablehnende Stellungnahme zum Braunberg deckt sich mit den topographischen und wirtschaftlichen Einschätzungen der Betrachtungen der Vorjahre und auch mit der Bewertung innerhalb des Verwaltungsverbands der Nachbargemeinde Bad Peterstal. Der Standort war bisher teilweise bereits Gegenstand des Regionalplans, in Bezug auf Windkraft im Ergebnis erfolglos.
Ebenfalls klar ablehnend stehen wir zu einer neuen Ausweisung von Windkraft im Bereich Roßbühl / Zuflucht, dies bezugnehmend auf die in der Vorlage genannten Argumente. Diese stehen ebenfalls im klaren Gegensatz zur vorhin genannten übergreifenden Zielsetzung des Regionalplans, exemplarisch die touristische Bedeutsamkeit des Standorts für die Stadt Oppenau, die sportliche Nutzung und Bedeutung für die Gleitschirmflieger, sowie die Wasserschutzgebiete und die Wasserversorgung.
Beim Standort W 12-1, Großer Schärtenkopf, bei dem wir selbst nur marginale Gemarkungsberührungspunkte haben, teilen wir die Einschätzung hier als Kommune keine Einwände im Rahmen der Offenlage Regionalplanung darzulegen, dies auch im Einklang mit der Einschätzung des Ortschaftsrats Ramsbach.
Die in der Beschlussvorlage genannten Punkte „Allgemeine Anmerkungen“ und „Prüfung von Alternativflächen/Aufnahme als Vorranggebiete“ sind in die kommunale Stellungnahme unbedingt inhaltlich mit aufzunehmen, da sie für das Gesamtverständnis wichtig sind und die nun folgende Einschätzung begründen:
Wir teilen die Auffassung und möchten die Verwaltung bestärken die Alternativstandorte AW 1 (Lierbach, zwischen Schliffkopf und Skilift) und AW 2 (Alexanderschanze / Schwarzwaldhochstraße) zur Prüfung und Aufnahme in den Regionalplan vorzuschlagen bzw. die Vorgehensweise wie in der Vorlage beschrieben vorzunehmen. Bei beiden Standortvorschlägen ist von einer hohen Windhöffigkeit und Wirtschaftlichkeit auszugehen, die Zuwegung wäre jeweils gut und verträglich möglich, Standort AW 2 wäre dazu im nahen Umfeld zu einer bereits bestehenden Anlage.
Insgesamt bestünde durch diese Alternativflächen die Möglichkeit ca. 5-6 wirtschaftlich sinnvolle Windkraftanlagen gebündelt in windhöffigen, gut erreichbaren Höhenlagen planerisch zu ermöglichen.