CDU Stadtverband Oppenau Gemeinsam stark für Sie. Menü

09.04.2017

CDU Oppenau bringt Resolution für Bundes- und Landespolitik auf den Weg

Bauen im Außenbereich erleichtern – Ländlichen Raum stärken

Von Jörg Peter

Resolution „Bauen im Außenbereich erleichtern – Ländlichen Raum stärken“

 

Vorstand und Fraktion des CDU-Gemeindeverbandes Oppenau fordern mit der nachfolgenden Resolution von der Bundes- und Landespolitik eine spürbare und unverzügliche Stärkung des ländlichen Raumes. Als erster Schritt wird eine deutliche Erleichterung des Bauens im Außenbereich mit folgenden Maßnahmen  gefordert:

1. Entrümpelung des Baugesetzbuches von bürokratischen Hürden im Außenbereich

a) für den Ausbau bestehender Wohnhäuser

b) für die Sanierung bestehender Bauernhöfe

c) für den Umbau von Garagen, Schuppen und Scheunen zur Schaffung von Wohnraum für nahe Familienangehörige

d) für die Erweiterung bestehender Anwesen um Ferienwohnungen

2. Es muss Schluss sein mit den behördlichen Vorgaben für die Größe der Gebäudeerweiterung unter dem Vorwand, die Erweiterung sei „nicht angemessen“ oder „nicht flächensparend“, soweit es um den Ausbau für die eigene Familie geht. Für die gesamte Gesellschaft ist es doch wichtig, dass mehrere Generationen unter einem Dach leben können, um den sozialen Zusammenhalt von Jung und Alt zu gewährleisten und den ländlichen Raum mit seinen typischen Streusiedlungen und Einzelgehöften nicht aussterben zu lassen. Pro neu geschaffene Wohnung sollten daher zukünftig mindestens 120 qm genehmigungsfähig sein.

3. Während Haupterwerbslandwirte noch als privilegiert im Außenbereich gelten und gewisse Betriebs- und Gebäudeerweiterungen genehmigt erhalten (3 Wohnungen pro Hofstelle), haben Nebenerwerbslandwirte und Bürger ohne land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb größte Schwierigkeiten, Wohngebäudeerweiterungen gestattet zu bekommen. Die gesetzliche Begrenzung bei der Erweiterung von Wohngebäuden auf „bis zu höchsten 2 Wohnungen“ ist für viele Bürger im Außenbereich, gerade wenn Sie mehrere erwachsene Kinder im Haus haben möchten, eine unangemessene Bevormundung und Gängelung. Hier sollte zukünftig generell mindestens 3 Wohnungen pro Wohngebäude erlaubt werden können.

4. Unser Schwarzwaldlandschaft hat in den letzten Jahren an touristischer Anziehungskraft gewonnen. Der Bedarf an modernen, zeitgemäßen Ferienwohnungen kann nur durch Erleichterung des Bauens im Außenbereich gedeckt werden. Deshalb sollten nicht nur „Ferien auf dem Bauernhof“ erleichtert werden, sondern auch die Umwidmung und der Ausbau von Wohngebäuden im Außenbereich zum Zweck der Schaffung von Ferienwohnungen zugelassen werden. Die Bürger im Außenbereich erbringen durch ihre Landschaftspflege eine unbezahlte Leistung für die Allgemeinheit, so dass sie als Gegenleistung auch die Unterstützung des Staates beim Ausbau ihrer Anwesen erwarten können sollten. Im Ergebnis sollten hier mindestens 3 Ferienwohnungen pro Wohngebäude im Außenbereich genehmigungsfähig sein.

Vorstand und Fraktion des CDU-Gemeindeverbandes Oppenau haben gemeinsam eine Resolution zur Erleichterung des Bauens im Außenbereich beschlossen (vgl. Anlage). Nach der Befassung des Gemeinderats und der Beteiligung der Ortschaftsräte soll die Resolution an das Landeswirtschaftsministerium und die örtlichen Landes- und Bundestagsabgeordneten mit der Bitte um Unterstützung gerichtet werden. Dies gaben heute der Fraktionsvorsitzende Roland Erdrich und der Ortsverbandsvorsitzende Dr. Jörg Peter bekannt.

Hintergrund der Initiative der CDU Oppenau sind die bürokratischen Hürden des geltenden Baugesetzbuches für Bauvorhaben im Außenbereich, die immer wieder den Bauausschuss des Gemeinderats beschäftigen. Erfreuerlicherweise  würden in Oppenau vermehrt Bauanträge für den Ausbau bestehender Wohnhäuser, die Sanierung von Bauernhöfen und für den Umbau von Garagen, Schuppen und Scheunen zur Schaffung von Wohnraum im Außenbereich gestellt. Auch die Erweiterung bestehender Anwesen um Ferienwohnungen werde wiederholt beantragt. Hierbei müssen die zuständigen Behörden nach dem Baugesetzbuch sehr genau prüfen, ob die Erweiterung „angemessen“ und „flächensparend“ sei. Während Haupterwerbslandwirte noch als privilegiert im Außenbereich gelten und gewisse Betriebs- und Gebäudeerweiterungen genehmigt erhalten können (3 Wohnungen pro Hofstelle), hätten nach Auffassung der CDU Oppenau Nebenerwerbslandwirte und Bürger ohne land- oder fortwirtschaftlichen Betriebs größte Schwierigkeiten, die Erweiterung ihres Gebäude zu realisieren.

„Die Gängelung und Bevormundung der Bauherren im ländlichen Raum muss ein Ende haben“, fordern die Gemeinderäte und Vorstandsmitglieder des CDU-Ortsverbandes. Der aktuell gestiegene Bedarf an Ferienwohnungen im Schwarzwald könne nur durch Erleichterung des Bauens im Außenbereich gedeckt werden, ist die CDU Oppenau überzeugt. „Die Bürger im Außenbereich erbringen durch ihre Landschaftspflege eine unbezahlte Leistung für die Allgemeinheit. Deshalb dürfen sie auch als Gegenleistung erwarten, dass der Staat sie beim Ausbau ihrer Anwesen, etwas für die eigene Familie oder für die Tourismusförderung, tatkräftig unterstützt und nicht blockiert“, so die CDU Oppenau abschließend.